Hinweise für Wanderer im Harz
Jeder wandert auf eigene Gefahr. Die Wanderführer haften nicht für Schäden, die den Teilnehmern entstehen.
Fahrgemeinschaften
Kostenbeteiligung bei Fahrgemeinschaften pro mitgenommener Person
und gefahrenem km wird bei den Wanderführern erfragt.
Es ist allemal günstiger, als öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.
Der Fahrkostenanteil ist fair denen gegenüber, die ihr Auto zur Verfügung stellen und auch noch selbst chauffieren.